BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 39
Anmerkung
0) § 39 Bgld BauVO wurde mit LGBl 2016/72 ersatzlos aufgehoben.
1) § 39 Bgld BauVO idF LGBl 2008/63 enthielt eine Regelung über das Erfordernis eines Notkamins für jede Wohnung. Dieses Erfordernis eines Anschlusses an eine Abgasanlage – und zwar unabhängig von der Art der Beheizung – galt lediglich nicht für Passivhäuser, deren Heizwärmebedarf kleiner als 15 kWh/m2a ist.
S idZ auf den geforderten Energiestandard in der OIB-Richtlinie 6.