BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
4. Aufl. 2022
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§ 37a Gebäudeinterne Infrastruktur für die elektronische Kommunikation
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2016/72.
§ 37a Bgld BauVO wurde mit LGBl 2016/72 eingefügt.
1) Mit dieser Bestimmung wurde die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, ABl Nr L 155 vom S 1, umgesetzt.