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Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten
Der Gesundheitsminister hat mit Verordnung für das Kalenderjahr 2012 den endgültigen Aufteilungsschlüssel für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger festgesetzt. Die Verordnung wurde in BGBl. II Nr. 329/2013, ausgegeben am , kundgemacht.