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ASoK 12, Dezember 2013, Seite 488

Lohnsteuerpflicht bei wechselseitiger Arbeitnehmerbeförderung durch Verkehrsbetriebe

2013/15/0183.

Das Abgaben- und das Beitragsrecht sehen eine Befreiung für den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen vor. Fraglich war, ob diese Befreiung auch dann anzuwenden ist, wenn durch Vereinbarungen zwischen Beförderungsunternehmen (z. B. zwischen Verkehrsunternehmen und der ÖBB) Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt wird, eine begünstigte Beförderung nicht nur beim eigenen Arbeitgeberunternehmen, sondern auch bei anderen Beförderungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

Der VwGH hat sich dagegen ausgesprochen und dies damit begründet, dass eine Beförderung der eigenen Arbeitnehmer nur vorliegt, wenn der Arbeitgeber als Beförderungsunternehmen selbst die Beförderung durchführt. Es handelt sich demnach um eine branchenspezifische Sachzuwendung, die dazu dient, den Verfall nicht genützter Freiplätze des betreffenden Verkehrsunternehmens durch die begünstigte Beförderung eigener Arbeitnehmer zu vermeiden. Es sei schon fraglich, ob die Befreiung bei der dargestellten eingeschränkten Auslegung sachlich gerechtfertigt sei; eine Ausdehnung der Befreiung auf d...

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