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ASoK 12, Dezember 2013, Seite 471

Schutz gegen Aggression und Gewalt im öffentlichen Sektor

Dargestellt am Beispiel des AMS

Andreas Gerhartl

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind (leider) zunehmend der Ausübung von Gewalt und Aggression (durch Kunden bzw. Parteien und/oder – als Begleitpersonen fungierende – Dritte) ausgesetzt. Insb. für „offene“ Behörden, denen auch Servicecharakter zukommt und die dadurch prinzipiell frei zugänglich sind, entsteht dadurch mitunter ein nicht unbeträchtliches Sicherheitsproblem. Da der vorliegende Beitrag dieses Problem aus der Perspektive des AMS betrachtet, enthält er sowohl auch auf andere Behörden übertragbare Überlegungen als auch Ausführungen, die sich auf die speziellen Auswirkungen von aggressiven Handlungen auf die Ansprüche des Arbeitslosen beziehen.

1. Einleitung

Aggressive Handlungen können (auch) im gegenständlichen Zusammenhang verschiedene Erscheinungsformen annehmen und etwa von verbalen Attacken (Beleidigungen, Drohungen etc.) bis hin zu Tätlichkeiten (körperlichen Angriffen) reichen. Im Rahmen des gegenständlichen Beitrages werden daher nur die primär (potenziell) in Betracht kommenden Präventionsmaßnahmen bzw. rechtlichen Konsequenzen von gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – bzw. im Speziellen des AMS – gerichteter Gewalt näher dargestellt.

Darüber hinaus i...

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