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Neue Lohnzettelart für Entsendungsfälle mit Anrechnungsmethode
Räumt ein DBA bei einer Entsendung eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers dem ausländischen Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht an den Bezügen des Arbeitnehmers ein, dann kann der inländische Arbeitgeber diesbezüglich unter bestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerabzug unterlassen (siehe dazu die Praxis-News vom November 2009, ASoK 2009, 430 f.). Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht oder nicht, muss er hinsichtlich dieser Bezüge aber einen Lohnzettel ausstellen.
Bisher war ein eigener Lohnzettel (Art 8) aber nur für Entsendungsfälle, in denen die Befreiungsmethode zur Anwendung gelangt, vorgesehen. Ab steht für Fälle, in denen die Anrechnungsmethode anwendbar ist, die neue Lohnzettelart 24 zur Verfügung.