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KV-Abschluss für Handelsangestellte für 2014 und 2015
Gewerkschaft und Arbeitgeber haben sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Handel nach nur drei Verhandlungsrunden am auf einen Doppelabschluss für 2014 und 2015 geeinigt, berichtet die APA. Demnach bekommen ab Angestellte im österreichischen Handel ein garantiertes Mindestgrundgehalt von 1.450 Euro, ab beträgt dieses 1.500 Euro. Im Jahr 2014 werden die Mindestgehälter für Handelsangestellte bis zur Grenze von 1.850 Euro um 2,55 %, darüber um 2,5 % erhöht. Für das Jahr darauf hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex mit einem Aufschlag von 0,4 % verständigt. Lehrlinge erhalten sowohl 2014 als auch 2015 gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im ersten Lehrjahr, 20 Euro im zweiten, 30 Euro im dritten und 26 Euro im vierten Lehrjahr. Der Doppelabschluss für gleich zwei Jahre ist ein Novum. Grund für den Doppelabschluss ist ein komplett neues Gehaltsschema im Handel, das die Sozialpartner ab Jänner 2014 vereinbaren wollen.