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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1294

Mehrwertsteuer: Darlehensgewährung als unselbständige Nebenleistung

Die MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass

ein Umsatz der integrierten landwirtschaftlichen Zusammenarbeit, wonach ein Wirtschaftsteilnehmer einem Landwirt Gegenstände liefert und ihm ein zum Kauf dieser Gegenstände bestimmtes Darlehen gewährt, einen einheitlichen Umsatz im Sinne dieser Richtlinie darstellt, bei dem die Lieferung der Gegenstände die Hauptleistung bildet. Die Steuerbemessungsgrundlage für diesen einheitlichen Umsatz besteht sowohl im Preis dieser Gegenstände als auch in den auf die den Landwirten gewährten Darlehen gezahlten Zinsen;

der Umstand, dass ein Integrator gegenüber den Landwirten zusätzliche Dienstleistungen erbringen oder ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse käuflich erwerben kann, hat auf die Einstufung des in Rede stehenden Umsatzes als einheitlichen Umsatz iSd MwStSyst-RL keine Auswirkung.

( Stock ’94, C-208/15)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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