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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1277

Zuordnung der bewegten Lieferung und Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Neues vom EuGH

Mario Mayr

Der EuGH hat sich jüngst erneut mit einem Reihengeschäft und der Frage beschäftigt, welche der (im Anlassfall) beiden Lieferungen als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist (, Toridas UAB).

1. Sachverhalt

In den Jahren 2008 bis 2010 importierte Toridas, eine litauische Gesellschaft, Tiefkühlfisch aus Kasachstan nach Litauen. Die fraglichen Waren wurden dann an die Megalain OÜ verkauft, eine in Estland niedergelassene Gesellschaft (im Folgenden: Erstlieferungen). Diese Geschäfte zwischen Toridas und Megalain wurden durch ein am geschlossenes Kooperationsabkommen geregelt. Darin verpflichtete sich Megalain, die Waren innerhalb von 30 Tagen aus dem litauischen Hoheitsgebiet auszuführen und Toridas schriftliche Belege für ihre tatsächlich erfolgte Ausfuhr vorzulegen. Toridas verpflichtete sich ihrerseits, die Verantwortung für die Waren einschließlich ihrer Lagerung und die bis zu ihrer tatsächlichen Ausfuhr aus Litauen anfallenden Kosten zu übernehmen.

Megalain verkaufte den Fisch am Tag ihres Erwerbs von Toridas oder am Folgetag an Kunden in andere Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Niederlande und Polen) weiter (im Folgenden: Zweitlieferungen).

E...

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