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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1286

Betriebswirtschaftliche Aspekte der gerichtlichen Unternehmenssanierung

Empirische Befunde und Implikationen für die Praxis

Stefan Mayr, Christine Mitter und Birgit Feldbauer-Durstmüller

Die Erwartungen der Sanierungsbeteiligten an das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) waren hoch. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt sich nun die Frage, inwieweit die Sanierung insolventer Unternehmen, etwa durch eine frühzeitige Insolvenzeröffnung, tatsächlich erleichtert wurde. Die Befunde einer empirischen Untersuchung zeigen, dass die Antragstellung in der Regel noch immer zu spät erfolgt. Betriebswirtschaftliche Aspekte scheinen nach wie vor in der gerichtlichen Sanierung relativ schwach verankert zu sein, wie der geringe Anteil an schriftlichen Sanierungskonzepten belegt.

1. Allgemeines

Mit ist in Österreich das IRÄG 2010 in Kraft getreten, mit dem das bis dahin duale System, bestehend aus Konkursordnung und Ausgleichsordnung, abgeschafft wurde, wobei die zentralen Charakteristika der Konkursordnung und einzelne Regelungen der Ausgleichsordnung in der neu geschaffenen Insolvenzordnung erhalten blieben. Die Intention des Gesetzgebers bei der Reform bestand darin, die Sanierung von insolventen Unternehmen zu erleichtern und damit einhergehend Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu schaffen. Der kaum mehr in Anspruch genommene Ausgleich und der in der Praxis relativ häufig praktizierte Zwangsausgleich w...

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