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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1276

Keine Steuerbefreiung für kostenlose oder verbilligte Beförderungsleistungen durch andere Unternehmen als den Arbeitgeber

Norm: § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988.

Entscheidung: RV/7104001/2017, Revision nicht zugelassen.

(B. R.) – Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid, die von seinem Arbeitgeber berücksichtigten Sachbezüge für Fahrbegünstigung gem § 3 Abs 1 Z 21 EStG in der für 2013 gültigen Fassung steuerfrei zu belassen. Er habe seinen Dienstvertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen, der sowohl Infrastrukturbetreiber als auch Beförderungsunternehmen gewesen sei. Durch die Aufteilung des Arbeitgebers seien mehrere Konzerngesellschaften gegründet worden und die Mitarbeiter entsprechend ihrer damaligen Tätigkeit den einzelnen Gesellschaften zugeteilt worden. Er sei im Bereich Infrastruktur tätig und daher – unter Wahrung des bisherigen Dienstrechts – entsprechend zugeteilt worden. Alle folgenden Versetzungen seien ebenfalls unter Wahrung des bisherigen Dienstrechts erfolgt.

Gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG idF BGBl I 2012/112 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Der VwGH hielt im Erkenntnis vom , 2013/15/0183, dazu fest, dass diese Steuerbefreiung eine „Beförderung d...

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