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Mehrwertsteuer: Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf den Verkauf von gebrauchten Autoteilen
Art 311 Abs 1 Nr 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass gebrauchte Teile, die aus Altfahrzeugen, die ein Autoverwertungsunternehmen von einer Privatperson erworben hat, stammen und als Ersatzteile verkauft werden sollen, „Gebrauchtgegenstände“ im Sinne dieser Bestimmung sind, mit der Folge, dass die Lieferungen solcher Teile durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer der Differenzbesteuerung unterliegen.
( Sjelle Autogenbrug, C-471/15)