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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1296

Mehrwertsteuer: Befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen trotz fehlender MIAS-Registrierung des Erwerbers

Art 131 und 138 Abs 1 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass sie die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaates daran hindern, die Mehrwertsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur aus dem Grund zu versagen, dass der im Bestimmungsmitgliedstaat ansässige Erwerber, der eine für die Umsätze in diesem Staat gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzt, zum Zeitpunkt der Lieferung weder im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem registriert noch von einem Besteuerungssystem für den innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst ist, obwohl keine ernsthaften Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen und feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen der Befreiung erfüllt sind. In diesem Fall steht Art 138 Abs 1 MwstSyst-RL bei einer Auslegung im Licht des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer solchen Versagung ebenfalls entgegen, wenn der Verkäufer von der mehrwertsteuerlichen Situation des Erwerbers Kenntnis hatte und davon überzeugt war, dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend als innergemeinschaftlicher Marktteilnehmer registriert werden würde.

( Euro Tyre, C-21/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntni...
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