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Energieabgabe: Steuerermäßigungen für den Verbrauch von elektrischen Strom nur für energieintensive Betriebe des verarbeitenden Gewerbes anwendbar
Art 17 Abs 1 RL 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass energieintensiven Betrieben im Sinne dieser Bestimmung durch das nationale Recht gewährte Vergünstigungen bei Beträgen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die zur Deckung der allgemeinen Kosten des Stromsystems zu zahlen sind, unter den Begriff „Steuerermäßigungen“ fallen, vorbehaltlich einer Überprüfung der tatsächlichen Umstände und nationalen Rechtsvorschriften, auf denen diese Antwort des Gerichtshofs beruht, durch das vorlegende Gericht.
Art 17 Abs 1 RL 2003/96/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die Steuerermäßigungen für den Verbrauch von elektrischem Strom lediglich für diejenigen energieintensiven Betriebe im Sinne dieser Bestimmung vorsieht, die dem verarbeitenden Gewerbe angehören.
( IRCCS – Fondazione Santa Lucia, C-189/15)