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ÖBA 4, April 2014, Seite 289

Zum Kausalzusammenhang bei der Abschlussprüferhaftung

§§ 1295, 1300 ABGB; §§ 274, 275 UGB; § 226 ZPO

Der Vertrag zwischen Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft ist ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter, der alle potentiellen Gläubiger der Gesellschaft erfasst. Stellt der Abschlussprüfer schuldhaft einen unrichtigen Bestätigungsvermerk aus, so wird er einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks disponiert und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig. Der geschädigte Anleger hat zu behaupten und zu beweisen, dass er seine Anlageentscheidung im Vertrauen auf den erteilten Bestätigungsvermerk getroffen und diesen zur Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition gemacht hat.

Aus der Begründung:

Der Kläger erwarb am drei Genussscheine der A AG (früher A Beteiligungs AG) der Serie 2001 zum Kaufpreis von € 8.382,92. Die Bewilligung der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts erfolgte am . Dem Erwerb der Genussscheine durch den Kläger ging eine Beratung durch seinen Versicherungsmakler voraus, der von einem geringen Risiko sprach. Zudem standen dem Kläger nur Werbeprospekte zur Verfügung. Dem Kläger war weder der Kapitalmarktprospekt aus dem Jahr 2001 n...

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