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Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten und kurze Verjährung nach § 1489 Satz 1 ABGB
Der Beitrag untersucht die Erkundigungsobliegenheit eines geschädigten Anlegers im Zusammenhang mit der Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Insbesondere wird die Bedeutung einer laufenden Medienberichterstattung für die Verjährung bei Massenschäden von Anlegern beleuchtet.
Investors who sustain a financial loss have a duty to enquire about the liable party and their financial loss, otherwise their claims will expire by limitation (§ 1489 Austrian Civil Code). This article examines the role of media reports in this context.
Stichwörter: Anleger; Schadenersatz; Verjährung; Erkundigungsobliegenheit; Medienbericht; Internetrecherche; Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Normen: § 1489 ABGB; §§ 1295 ff ABGB.
JEL-Classification: D 18, G 24, K 12, K 22.
1. Problemstellung
Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist ein aus der Praxis stammender Sachverhalt: Tausenden Anlegern ist ein Schaden dadurch entstanden, dass sie ein angeblich sicheres, in Wirklichkeit aber hochspekulatives Wertpapier erworben haben. Die Anleger erkannten ihren Schaden erst, als die Emittentin – entgegen vorangegangener eigener Zusicherung und ebensolcher der Anlageberater und -vermittler – den Rückkauf der emittierten Wertpapiere einstellte . Unmit...