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ÖBA 4, April 2014, Seite 228

Rat stimmt neuen Regeln zur Einlagensicherung zu

Im Rahmen der Tagung vom hat der Rat für Justiz und Inneres den Richtlinienentwurf iZm der neu konzeptionierten Einlagensicherung in erster Lesung angenommen. Mit dem neuen Regelwerk soll für die Sicherungssysteme eine europaweit einheitliche Basis geschaffen und der Schutz der Einlagen verstärkt werden.

Gemäß Richtlinie sollen zukünftig alle Banken verpflichtet sein, am Einlagensicherungssystem („deposit guarantee scheme“ – DSG) teilzunehmen, sodass Einlagen bis EUR 100.000 effizienter geschützt sind. DSGs müssen laufend überwacht und regelmäßigen Stresstests unterzogen werden. Zudem sind Einlageninhaber in Zukunft nicht mehr gezwungen, einen Antrag auf Rückzahlung zu stellen. Sie profitieren außerdem von einfacheren und harmonisierten Regeln hinsichtlich der Feststellung der Rückzahlungsberechtigung.

Zusammengefasst betreffen die wesentlichen Änderungen die folgenden Punkte:

Simplere und unionsweit einheitliche Regelungen iZm der Absicherung von Einlagen sowie der Rückzahlung bei Ausfällen.

Schnellere Abwicklung der Entschädigung bei Ausfällen. Bis 2024 sollen Einleger ihre Rückzahlung innerhalb von sieben Werktagen erhalten.

Einführung eines vorfinanzierten Sicherungssystems. Inner...

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