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Zur Verjährungsunterbrechung durch eine (unzulässige) Feststellungsklage in Anlegersachen
§§ 1323, 1489, 1497 ABGB; § 226 ZPO
Angesichts der lange unklaren und schwankenden Rsp zum „richtigen“ Klagebegehren in Anlegersachen, unterbricht ein (unzulässiges) Feststellungsbegehren in derartigen Fällen die Verjährung, wenn ein deckungsgleiches Leistungsbegehren nachträglich (außerhalb der Verjährungsfrist) erhoben wird.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klägerin erwarb im Jahr 2007 über Vermittlung des beklagten konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmens 1.154,45 Stück „Meinl European Land“ (MEL)-Aktien und eine fondsgebundene Lebensversicherung „S D“ der S AG.
Am erkundigte sich die Klägerin bei einem Mitarbeiter der Beklagten über die Entwicklung ihrer Veranlagung und erhielt die Antwort, ihr Konto sei derzeit leicht im Minus, sie solle jedoch rund drei Monate zuwarten, um die Entwicklung richtig beurteilen zu können. Daraufhin beobachtete die Klägerin den Kursverlauf und erkundigte sich wegen des extremen Kursverfalls Mitte des Jahres 2007 neuerlich bei diesem Mitarbeiter der Beklagten, wie nun vorzugehen sei. Am riet ihr der Mitarbeiter eindringlich, die MEL-Papiere trotz starker Kursverluste nicht zu verkaufen.
Am führten die K...