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ÖBA 4, April 2014, Seite 227

FMA veröffentlicht Entwurf für Verordnung, mit der die Verlustdatenmeldungs-VO aufgehoben werden soll

Am wurde ein Verordnungsentwurf der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlicht, der die Aufhebung der Verlustdatenmeldungs-Verordnung (VTDM-V) zum Gegenstand hat.

Vor der BWG-Novelle (BGBl I 2013/184) waren bestimmte Kreditinstitute gemäß § 74 Abs 4 BWG (idF BGBl I 2006/141) – soweit sie das Mindesteigenmittelerfordernis für operationelle Risiken nach dem Standardansatz oder dem fortgeschrittenen Messansatz berechnet haben – dazu verpflichtet, der FMA eine Meldung über die im Laufe des vergangenen Jahres gesammelten Verlustdaten zu übermitteln. Inhalt und Format der Meldeverpflichtung der gesammelten Verlustdaten wurden von der FMA durch die VTDM-V konkretisiert.

Durch das CRD IV/CRR-Paket wurde auf europäischer Ebene ein neuer Rechtsrahmen für die Aufsicht von Kreditinstituten geschaffen. Gemäß Art 99 CRR hat die Kommission zur Implementierung der Regeln im Bereich des aufsichtsrechtlichen Meldewesens für Kreditinstitute technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards – ITS) zu erlassen, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ausgearbeitet werden. Mit Hilfe der ITS werden Meldeformate, -intervalle und -termine vereinheitlicht sowie Begriffsbestimmun...

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