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ÖBA 4, April 2014, Seite 228

Europäische Kommission verabschiedet Standards zur Vergütung unter CRD IV

Am veröffentlichte die Europäische Kommission technische Regulierungsstandards (RTS) iZm der Identifizierung von Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil von Instituten auswirkt („material risk takers“). Mit Hilfe der RTS werden die entsprechenden Bestimmungen in Artikel 92 ff CRD IV ergänzt bzw spezifiziert. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei nicht nur auf Kreditinstitute, sondern auch auf Wertpapierfirmen.

Die wesentliche Beeinflussung des Risikoprofils ist Anknüpfungspunkt zur Identifizierung der besonderen Mitarbeiterkategorien („identified staff“), die in den Anwendungsbereich der EU-Bestimmungen zur variablen Vergütung – insbesondere zu Bonifikationen – fallen. Mit Inkrafttreten der CRD IV wurden insb die Regeln zum Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütungskomponente erheblich verschärft. Seit darf die variable Vergütungskomponente den Betrag der fixen Vergütungskomponente nicht überschreiten. Unter bestimmten Bedingungen kann die variable Vergütungskomponente jedoch durch einen Beschluss der Aktionäre auf bis zu 200% der fixen Vergütungskomponente erhöht werden.

Die RTS wurden ursprünglich von der European B...

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