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USt: Pauschalierung
Die Pauschalierung nach § 22 UStG ist dem Grunde nach eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, weil sie auf die im Besteuerungszeitraum „bewirkten“ Umsätze abstellt, womit die Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung gemeint ist. – (§ 22 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2018/15/0021)