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SWK 9, 20. März 2020, Seite 512

Kursverluste iZm Fremdwährungskrediten

Dass Kursverluste, die in Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, der für die Anschaffung einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Liegenschaft aufgenommen wurde, nicht in (unmittelbarem) Zusammenhang mit diesen Einkünften stehen, hat der VwGH bereits ausgesprochen (vgl Ro 2015/15/0011). – (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

( Ra 2018/15/0114; vgl dazu Beiser, SWK 34/2019, 1487)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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