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Mietwäsche als geringwertiges Wirtschaftsgut
Wird von einem Reinigungsunternehmen eingekaufte Mietwäsche der Hotellerie, der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen gegen Entgelt bereitgestellt und im vereinbarten zeitlichen Turnus gereinigt und instandgehalten, kann für steuerliche Zwecke diese Mietwäsche gemäß § 13 EStG sofort abgeschrieben werden. – (§ 13 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2018/15/0072; vgl dazu Knechtl, SWK 36/2019, 1574)