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SWK 9, 20. März 2020, Seite 512

Mietwäsche als geringwertiges Wirtschaftsgut

Wird von einem Reinigungsunternehmen eingekaufte Mietwäsche der Hotellerie, der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen gegen Entgelt bereitgestellt und im vereinbarten zeitlichen Turnus gereinigt und instandgehalten, kann für steuerliche Zwecke diese Mietwäsche gemäß § 13 EStG sofort abgeschrieben werden. – (§ 13 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2018/15/0072; vgl dazu Knechtl, SWK 36/2019, 1574)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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