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SWK 9, 20. März 2020, Seite 469

Arbeitsrechtliche Fragen zu Epidemien

Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz – Arbeitsrecht – Sozialversicherungsrecht

Christoph Wiesinger

Im Dezember 2019 wurden in der chinesischen Stadt Wuhan vermehrt Lungenkrankheiten diagnostiziert, die von einem bis dahin unbekannten Erreger verursacht worden waren. Ende Februar 2020 wurden auch in Mitteleuropa erste Fälle dieser ansteckenden Krankheit diagnostiziert. Der Krankheitsverlauf ist zwar nur in seltenen Fällen tödlich – allerdings ist der Erreger hoch ansteckend. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen.

1. Das „Coronavirus“

Die genaue Herkunft des Virus ist bisher noch unbekannt, es bestehen allerdings mehrere Theorien dazu. Nachdem es sich um einen bisher nicht bekannten Erreger gehandelt hatte, gab es zunächst auch keine genaue Bezeichnung dafür. Dazu kommt, dass in den Medien teilweise schlagwortartige Begriffe verwendet wurden und auch die medizinischen termini technici nicht sofort feststanden. Neben „Coronavirus“ werden auch „SARS-CoV-2“ und „COVID-19“ gebraucht.

Da es sich hier aber um keine medizinische Abhandlung handelt, sollen die Fragen zur korrekten Bezeichnung im Folgenden keine Rolle spielen. Die dafür einschlägige Verordnung vom spricht jedenfalls von „Infektion mit 2019-nCoV (‚2019 neuartiges Coronavirus‘)“. Die rechtlich...

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