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Differenzbesteuerung schließt Kleinunternehmerregelung nicht aus
EuGH: Differenzbesteuerung und Kleinunternehmerregelung sind voneinander unabhängig
Nach bisheriger Rechtsauffassung in Österreich schließt die Differenzbesteuerung die gleichzeitige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung aus. Differenzbesteuerte Umsätze wären bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze aber im Ausmaß der Marge zu berücksichtigen. Unlängst hatte der EuGH Gelegenheit, sich mit dieser Problemstellung näher auseinanderzusetzen.
1. Problemstellung
Die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) auch Unternehmern zugänglich ist, deren Umsätze der Differenzbesteuerung unterliegen, gilt seit Langem als strittig. Ruppe/Achatz zufolge sprechen teleologische Gründe für eine Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung, wobei für die Berechnung der Umsatzgrenze nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis abzüglich der Umsatzsteuer, also die Handelsspanne, heranzuziehen wäre. Nach der vom BMF bereits in den Umsatzsteuerprotokollen 2002 vertretenen Rechtsauffassung sind dagegen differenzbesteuerte Umsätze immer der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wären aber bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze nur mit der Marge zu berücksichtigen. Erzielt ein Unternehmer neben differenzbesteuerten UmS. 985 sätzen (Marge: 10.000 Euro) zB noch Umsätze aus der Wohnraum...