Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 971

Regelbedarfssätze für 2020

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze sind für das gesamte Kalenderjahr 2020 heranzuziehen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
0 – 3 Jahre
212 Euro
3 – 6 Jahre
272 Euro
6 – 10 Jahre
350 Euro
10 – 15 Jahre
399 Euro
15 – 19 Jahre
471 Euro
19 – 25 Jahre
590 Euro

( BMF-010222/0045-IV/7/2019, BMF-AV 2019/108)

Daten werden geladen...