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Österreich verstößt gegen Dienstleistungsrichtlinie
Entscheidung: , Kommission/Österreich.
Normen: Art 14, 15, 25 RL 2006/123/EG.
Die österreichischen Regelungen ua zum Ort des Sitzes für Ziviltechnikergesellschaften und Patentanwaltsgesellschaften, zu Rechtsform und Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Ziviltechnikergesellschaften, Patentanwaltsgesellschaften und Tierärztegesellschaften verstoßen gegen die Verpflichtungen der RL 2006/123/EG.