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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 968

Drastische Konsequenzen aufgrund der neuen Verpflichtung bei beschränkter Steuerpflicht?

Angestrebte Harmonisierung kann für Steuerausländer nachteilig sein

Paul Hollaus

Im Rahmen des mittels Initiativantrags eingebrachten Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020; 984/A) werden für beschränkt steuerpflichtige Personen (Steuerausländer) zwei neue Pflichtveranlagungstatbestände normiert. Das Ziel der geplanten Regelung ist es, eine Gleichstellung zwischen unbeschränkt und beschränkt (lohn)steuerpflichtigen Personen bei der verpflichtenden Abgabe von Steuererklärungen herzustellen.

Die neue Bestimmung kann für Steuerausländer zu drastischen steuerlichen Konsequenzen führen. Paul Hollaus zeigt die neue Rechtslage auf, beschäftigt sich mit deren Konsequenzen und präsentiert mögliche Strategien für die weitere Vorgehensweise.

1. Ausgangslage

Im Ausland ansässige Personen ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt („beschränkte“ Steuerpflicht) unterliegen in Österreich der Lohn- bzw Einkommensteuerpflicht, wenn sie Einkünfte nach § 98 EStG erzielen. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist dies dann der Fall, wenn eine Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird.

Bei der Begründung eines inländischen Dienstverhältnisses wird die Einkommensteuer auch bei beschränkt steuerpflichtigen Personen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben. Ebenso hat e...

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