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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 990

Anpassung der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung

Am wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird, im BGBl (BGBl II 2019/236) kundgemacht.

Die Änderung war aufgrund des im Rahmen des EU-Finanzanpassungsgesetzes 2019 beschlossenen EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes vorzunehmen.

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