Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Energieabgaben: Obligatorische Befreiung auf bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse auch bei Kraft-Wärme-Kopplung
Art 14 Abs 1 Buchst a RL 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene obligatorische Befreiung auf bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse anwendbar ist, die iSd Art 15 Abs 1 Buchst c dieser Richtlinie für die Kraft-Wärme-Kopplung verwendet werden.
( Cristal Union, C‑31/17)