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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 1014

Energieabgaben: Obligatorische Befreiung auf bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse auch bei Kraft-Wärme-Kopplung

Art 14 Abs 1 Buchst a RL 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene obligatorische Befreiung auf bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse anwendbar ist, die iSd Art 15 Abs 1 Buchst c dieser Richtlinie für die Kraft-Wärme-Kopplung verwendet werden.

( Cristal Union, C‑31/17)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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