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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 1014

Mehrwertsteuer: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Nichterfüllung der materiellen Voraussetzungen in Folge von Finanzvergehen

Die Art 167 bis 169 und 179 sowie Art 213 Abs 1, Art 214 Abs 1 und Art 273 RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, nach der die Steuerverwaltung einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagen kann, wenn feststeht, dass die Steuerverwaltung aufgrund der dem Steuerpflichtigen vorgeworfenen Pflichtverletzungen nicht über die Angaben verfügen konnte, die für die Feststellung erforderlich sind, dass die materiellen Anforderungen erfüllt sind, die ein Recht auf Abzug der von diesem Steuerpflichtigen entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer begründen, oder dass Letzterer betrügerisch gehandelt hat, um dieses Recht geltend machen zu können, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

( Dobre, C‑159/17)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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