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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1167

Regelbedarfssätze für Unterhaltszahlungen für das Kalenderjahr 2022

Erlass des BMF vom20. 8. 2021, 2021-0.578.916, BMF-AV 2021/114.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst.

Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.


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Altersgruppe
Regelbedarfssätze
0 – 3 Jahre
219 Euro
3 – 6 Jahre
282 Euro
6 – 10 Jahre
362 Euro
10 – 15 Jahre
414 Euro
15 – 19 Jahre
488 Euro
19 – 25 Jahre
611 Euro

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