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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1187

Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte – Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei angeblich unangemessenem Verhalten der Lieferer unzulässig

Entscheidung: SC C.F. SRL, C-430/19.

Norm: Art 178a MwStSyst-RL.

1.

Der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ist dahin auszulegen, dass er die Nichtigerklärung einer Verwaltungsentscheidung verlangt, mit der einem Steuerpflichtigen zusätzliche steuerliche Verpflichtungen vorgeschrieben wurden, wenn dieser im Rahmen eines innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Prüfung und Bestimmung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage nicht die Möglichkeit hatte, Zugang zu den Informationen in der ihn betreffenden Verwaltungsakte zu erhalten, die beim Erlass dieser Verwaltungsentscheidung berücksichtigt wurden, sofern das angerufene Gericht feststellt, dass das Verfahren ohne diese Unregelmäßigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.

2.

Die für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch die Mitgliedstaaten geltenden Grundsätze, im Besonderen jene der steuerlichen Neutralität und der Rechtssicherheit, sind dahin auszulegen, dass sie bei Bestehen von nicht untermauerten bloßen Zweifeln der nationalen Steuerverwaltung an der tatsächlichen Durchführung der der Ausstellung einer Steuerrechnung zugrunde liegenden Umsätze einer Ve...

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