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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1189

Berichtigung einer zu Unrecht ausgewiesenen Steuer auch nach erfolgter Steuerprüfung möglich

Entscheidung: SC Terracult SRL, C-835/18.

Normen: MwStSyst-RL idF RL 2013/43/EU.

Die Bestimmungen der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem idF RL 2013/43/EU des Rates vom sowie die Grundsätze der Steuerneu-tralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung oder einer nationalen Verwaltungspraxis entgegenstehen, die einem Steuerpflichtigen, der Umsätze getätigt hat, bei denen sich später herausgestellt hat, dass auf sie die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist, das Recht, die Rechnungen für diese Umsätze zu korrigieren und sich, um die Erstattung der von ihm rechtsgrundlos in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer zu erlangen, hierauf zu berufen, indem er eine frühere Steuererklärung berichtigt oder eine neue, auf der genannten Rechnungskorrektur basierende Steuererklärung abgibt, mit der Begründung versagt, dass der Zeitraum, in dem diese Umsätze getätigt worden seien, bereits Gegenstand einer Steuerprüfung gewesen sei, nach der die zuständige Steuerbehörde einen Steuerbescheid erlassen habe, der bestandskräftig geworden sei, da der Steuerpflich...

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