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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1166

Comeback der Sonderbetreuungszeit

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern ist bekanntlich im Juli ausgelaufen. Unter dem Eindruck des jüngst verstärkten Pandemiegeschehens soll es demnächst zu einem Wiederaufleben kommen. In einer Pressemitteilung des Arbeitsministeriums heißt es, dass die Regelung mit 1. Oktober wieder in Kraft treten und bis Ende des Jahres bestehen soll, um „etwa im Fall einer Quarantäne die Betreuungssicherheit zu gewährleisten“. Der Gesetzesbeschluss soll dementsprechend in der ersten Nationalratssitzung nach der Sommerpause am 22. September gefasst werden.

Das neue Modell soll bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bei vollem Gehalt ermöglichen. Zum Vergleich: Die zuletzt gültige Regelung zwischen November 2020 und Juli 2021 hatte vier Wochen vorgesehen. Eltern sollen sich bei Schulschließungen oder der Quarantäne von Kindern freistellen lassen können.

Die Sonderbetreuungszeit war erstmals im März 2020 eingeführt und bisher dreimal verlängert worden. Nach Angaben des Arbeitsministeriums wurden bisher über 27.000 Personen freigestellt, 68 Prozent davon Frauen.

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