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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1188

Verbringung von Gegenständen – Anspruch auf Vorsteuererstattung an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige

Entscheidung: CHEP Equipment Pooling NV, C-242/19.

Norm: Art 17 Abs 2 Buchst g MwStSyst-RL idF RL 2008/8/EG.

1.

Art 17 Abs 2 Buchst g RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem idF RL 2008/8/EG des Rates vom ist dahin auszulegen, dass die Verbringung von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat der Erstattung durch einen Steuerpflichtigen zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung der Vermietung dieser Gegenstände in dem letztgenannten Mitgliedstaat durch diesen Steuerpflichtigen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht gleichzustellen ist, wenn die Verwendung dieser Gegenstände zum Zwecke dieser Dienstleistung vorübergehend ist und sie aus dem Mitgliedstaat versandt oder befördert wurden, in dem dieser Steuerpflichtige ansässig ist.

2

Die Bestimmungen der RL 2008/9/EG des Rates vom zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, einem im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates ansässigen Steuerpflichtigen den Anspruch a...

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