Elternteilzeit und Betreuung des Kindes
Dient der vorgelegte Wunsch nach Elternteilzeit nicht der Kinderbetreuung, so kann der Arbeitgeber die Feststellung begehren, dass die Voraussetzungen der Elternteilzeit nicht vorliegen
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 4/2022, 137