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ASoK 4, April 2022, Seite 148

Aufenthalt, Krankenversicherung und Beschäftigung für Ukraine-Flüchtlinge in Österreich

Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO), BGBl II 2022/92; Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen geändert wird, BGBl II 2022/104; AMS, Geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen, online abrufbar unter https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen; Hitz, Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, ARD 6790/4/2022.

Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, haben aufgrund einer auf Basis des § 62 Abs 1 AsylG 2005 erlassenen Verordnung ein automatisches vorübergehendes Aufenthaltsrecht bis mindestens . Wenn der Europarat den vorübergehenden Schutz nicht gemäß Art 6 Abs 1 lit b der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms ...

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