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ASoK 4, April 2022, Seite 150

Information des BMF zur neuen Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen

Info des 2022-0.227.090.

In den Praxis-News wurde bereits mehrfach über die neue Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen an Mitarbeiter berichtet (zuletzt in den Praxis-News vom Jänner 2022, ASoK 2022, 34 f). Im Hinblick auf die zahlreichen Fragen zur Anwendbarkeit der Begünstigung hat das BMF zuletzt eine Information veröffentlicht, die im Wesentlichen folgende Aspekte klarstellt:

1. Die Befreiung bezieht sich auf den Bruttobetrag ohne Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (die Befreiung gilt nur für Lohnsteuer-, nicht aber für Lohnnebenkosten- und Beitragszwecke). Die Sozialversicherungsbeiträge, die auf die lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung entfallen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

2. Die Gewinnbeteiligung muss vom Arbeitgeber gewährt werden; Zuwendungen von dritter Seite (zB von der Konzernmutter) sind nach der BMF-Info nicht begünstigt.

Diese Beurteilung deckt sich zwar mit dem Gesetzeswortlaut, weil hier auf Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers abgestellt wird, nicht aber mit dem Zweck der Regelung. Durch die alternative Deckelung mit einem Vorjahres-EBIT des Konzerns soll es Arbeitnehmern nicht gewinnträchtiger Konzernunt...

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