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Befreiung für die Verköstigung am Arbeitsplatz auch außerhalb des Betriebs möglich?
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Das BFG hat im angeführten Erkenntnis entschieden, dass die Steuerbefreiung für die Verköstigung am Arbeitsplatz auch dann anwendbar ist, wenn ein Sicherheitsunternehmen Dienstnehmern, die als Security-Mitarbeiter für einzelne Veranstaltungen aufgenommen werden, Lunchpakete zum Verzehr am Ort der Veranstaltung zur Verfügung stellt.
Dies wird damit begründet, dass die angeführte Befreiung auf den Arbeitsplatz und daher darauf abstellt, dass die freie Verköstigung an den Orten, an denen die Arbeitnehmer ihre Arbeit verrichten, und nicht notwendig am Ort der Betriebsstätte des Arbeitgebers erfolgt. Nach dem BFG nimmt der VwGH nur beispielhaft auf betriebseigene Kantinen Bezug; die Gewährung freier Mahlzeiten ist demnach auch an auswärtigen Arbeitsstellen möglich.
Das BFG, gegen dessen angeführtes Erkenntnis keine Revision an den VwGH erhoben wurde, sieht darin offensichtlich keinen Widerspruch zur Entscheidung des , wonach Essenszuschüsse für die Einnahme in arbeitsplatznahen Gaststätten von keinem der in § 3 Abs 1 Z 17 EStG enthaltenen Befreiungstatbestände (Verköstigung am Arbeitsplatz, Gutscheine für Mahlzeiten in Gaststätten und Gu...