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ASoK 4, April 2022, Seite 153

I. Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsbeihilfe

Gerda Ercher-Lederer

Mit Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (507/BNR 27. GP), soll die Dauer der Beihilfengewährung bei pandemiebedingter Kurzarbeit unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände über 24 Monate hinaus auf maximal 26 Monate verlängert werden können (§ 37b Abs 10 AMSG), da die Kurzarbeit für einige Betriebe im Übergang zur wirtschaftlichen Erholung noch notwendig ist.

Die Änderung soll mit in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft treten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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