Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VI.Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Durch die Bundesgesetze BGBl I 2022/81 sowie BGBl I 2022/92 wurden im Bereich der Sozialversicherung folgende Änderungen von mit COVID-19 in Zusammenhang stehenden Maßnahmen vorgenommen:
Die gesetzliche Möglichkeit, durch Verordnung Zeiträume festzulegen, in denen Personen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, von der Arbeitsleistung freigestellt werden können, wurde bis verlängert.
Die Bestimmungen über die Durchführung der COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich wurden bis verlängert.
Die Bestimmungen über die Abgabe von COVID-19-Medikamenten wurden um die ärztlichen Hausapotheken ergänzt und bis verlängert.
Des Weiteren wurde die Gültigkeit der drei Verordnungen betreffend die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich (an symptomatischen Personen), die Abgabe der Wohnzimmertests durch die öffentlichen Apotheken sowie den Ausdruck von Impfzertifikaten jeweils bis verlängert.