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ASoK 4, April 2022, Seite 122

COVID-19-Schutzmaßnahmen im Arbeitsrecht

Update zur geltenden Rechtslage

Andreas Gerhartl

Die aktuelle Entwicklung der Rechtslage in Bezug auf COVID-19-Schutzmaßnahmen brachte Erleichterungen (Entfall von Maßnahmen) mit sich. Diese betreffen auch das Arbeitsrecht. Dies hat aber auch Auswirkungen darauf, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber weitere Maßnahmen festlegen darf.

1. Einleitung

Die COVID-19-BMV enthält seit ihrer Novellierung durch BGBl II 2022/121 in ihrem § 3b wieder eine eigene Bestimmung für den Ort der beruflichen Tätigkeit (Arbeitsplatz). Auch einige an anderer Stelle festgelegte Verpflichtungen entfalten Relevanz für das Arbeitsrecht.

So haben Betreiber bzw Inhaber von Arbeitsorten mit mehr als 51 Arbeitnehmern einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, bestehen weiterhin strengere Bestimmungen.

Für die Praxis relevant sind aber nicht nur die in der COVID-19-BMV festgelegten Verpflichtungen, sondern bedeutsam ist auch die Frage der Reichweite darüber hinausgehender Anordnungen des Arbeitgebers.

Diese Fragen können (...

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