Mängel bei der Auflösung von Lehrverhältnissen
Bei vorzeitiger Auflösung von Lehrverhältnissen sind detaillierte Voraussetzungen zu beachten, deren Fehlen dazu führt, dass die angestrebte Auflösung nicht eintritt
Aufsatz von Caroline Graf-Schimek, ASoK 8/2014, 297