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Erlass zur Anwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs
BMF-010221/0362-VI/8/2014.
Wie in den Praxis-News vom August 2013 (ASoK 2013, 321 f.) berichtet, hat der VwGH im Erkenntnis vom , 2009/13/0031, entschieden, dass bei der DBA-Anwendung der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff maßgeblich ist. Demnach ist bei einer Arbeitskräfteüberlassung nicht der Überlasser als zivilrechtlicher Arbeitgeber, sondern der die Bezugskosten letztlich tragende Beschäftiger als Arbeitgeber anzusehen.
Das BMF hat nun im Rahmen eines im Juni 2014 veröffentlichten Erlasses auf dieses Erkenntnis, das im Gegensatz zur jahrzehntelangen Praxis der Finanzverwaltung steht, reagiert. Es folgt darin der Rechtsauffassung des VwGH und stellt die wesentlichen Folgen für das zwischenstaatliche und das innerstaatliche Steuerrecht dar:
1. Der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff kommt ausschließlich bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsrechts (Zuteilung des Besteuerungsrechts zwischen den DBA-Partnerstaaten) zur Anwendung. Auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts ist weiterhin maßgeblich, wem die wesentlichen Arbeitgeberrechte (vgl. Rz. 923 der LStR 2002) zukommen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch das inner- und das zwischenstaatliche Sozi...