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ASoK 11, November 2014, Seite 444

Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht?

Windisch-Graetz, Der sozialrechtliche Dienstgeberbegriff im koordinierenden Sozialrecht, ASoK 2014, 362; Walch, WIKU-Personal aktuell 16/2014, 33.

An dieser Stelle wurde bereits mehrfach über die Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs (im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist nicht der Überlasser, sondern der die Beschäftigungskosten letztlich tragende Beschäftiger als Arbeitgeber anzusehen) für Zwecke der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen berichtet (vgl. insb. die Praxis-News vom August 2013, ASoK 2013, 321 f., und vom August 2014, ASoK 2014, 316 f.).

Für die Auslegung des Arbeitgeberbegriffs der sozialrechtlichen Koordinierungsregelungen hat der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff aber keine Bedeutung. Der EuGH hat schon im Urteil vom , Rs. 35/70, Manpower, klargestellt, dass sich die für die Anwendung der Entsenderegelung maßgebliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Überlasser daraus ergibt, „daß dieser es ist, der den Lohn zahlt und den Arbeiter im Falle etwaiger schuldhafter Handlungen entlassen kann, die er sich bei der Verrichtung seiner Arbeit bei der Entleiherfirma zuschulden kommen läßt. Andererseits ist die Entleiherfirma nicht Schuldner des Arb...

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