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Ersatzleistung des Dienstgebers für die Reparaturkosten des arbeitnehmereigenen Kfz
Böhm, NÖDIS Nr. 10/Juli 2014.
In diesem Beitrag wird auf ein Paradoxon hingewiesen, das sich aus der unterschiedlichen Judikatur zum Beitragsrecht einerseits und zum Abgabenrecht andererseits ergibt:
Erleidet ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise einen Schaden am Privat-PKW, dann ist der Arbeitgeber verschuldensunabhängig zum diesbezüglichen Schadenersatz verpflichtet. Es ist daher nur folgerichtig, dass diese Ersatzleistung nach der Judikatur kein beitragspflichtiges Entgelt (Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung) darstellt.
Die steuerliche Judikatur geht diesbezüglich aber von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn aus, weil sie die „Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis“ weiter als den beitragsrechtlichen Entgeltbegriff interpretiert (vgl. ). Auch wenn die Reparaturkosten in weiterer Folge im Rahmen der Veranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, bleiben daher die steuerlichen Lohnnebenkosten hängen.