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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Praktikanten
DGservice, Praktikanten. Welche Beschäftigungsformen sind möglich? (2014), online abrufbar unter http://www.sozialversicherung.at/flipbook/DGservice_Sonderausgabe_ Praktikanten/flipviewerxpress.html.
Die Gebietskrankenkassen haben eine umfangreiche Broschüre zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Praktikanten veröffentlicht. In diesem informativen Leitfaden werden die Versichertengruppen in folgender Prüfreihenfolge abgehandelt:
Ferialarbeiter bzw. -angestellter;
Pflichtpraktikant mit Taschengeld;
Pflichtpraktikant ohne Taschengeld;
Schnupperlehrling;
Volontär.
In einem Exkurs wird schließlich auf ASVG-Sonderbestimmungen für bestimmte Berufsausbildungen (Praktikanten mit Hochschulbildung, Auszubildende für den Gesundheits- bzw. Pflegebereich sowie Anwärter auf den Beruf als Rechtsanwalt, Ziviltechniker und Notar) eingegangen.