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ASoK 8, August 2014, Seite 313

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Praktikanten

DGservice, Praktikanten. Welche Beschäftigungsformen sind möglich? (2014), online abrufbar unter http://www.sozialversicherung.at/flipbook/DGservice_Sonderausgabe_ Praktikanten/flipviewerxpress.html.

Die Gebietskrankenkassen haben eine umfangreiche Broschüre zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Praktikanten veröffentlicht. In diesem informativen Leitfaden werden die Versichertengruppen in folgender Prüfreihenfolge abgehandelt:

  • Ferialarbeiter bzw. -angestellter;

  • Pflichtpraktikant mit Taschengeld;

  • Pflichtpraktikant ohne Taschengeld;

  • Schnupperlehrling;

  • Volontär.

In einem Exkurs wird schließlich auf ASVG-Sonderbestimmungen für bestimmte Berufsausbildungen (Praktikanten mit Hochschulbildung, Auszubildende für den Gesundheits- bzw. Pflegebereich sowie Anwärter auf den Beruf als Rechtsanwalt, Ziviltechniker und Notar) eingegangen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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