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ASoK 8, August 2014, Seite 318

Update: Novelle zum BUAG

Gerda Ercher-Lederer

Am hat der Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, beschlossen (67/BNR).

Gegenüber der Regierungsvorlage beinhaltet der vorliegende Beschluss einen von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag, der vor allem Änderungen im AlVG beinhaltet.

Mit Erkenntnis vom , G 74/2013 u. a., kundgemacht in BGBl. I Nr. 3/2014, hat der VfGH § 18 Abs. 3 AlVG mit Wirkung vom aufgehoben. Nach dem VfGH ist es gleichheitswidrig, dass zwar Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes oder des Wochengeldbezugs bei der Berechnung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, nicht aber Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. In Entsprechung dieses Erkenntnisses werden mit keine dieser Zeiten anerkannt. Durch eine Adaptierung des vom VfGH zur Gänze aufgehobenen Paragraphen wird aber sichergestellt, dass andere, vom VfGH nicht beanstandete Zeiten, in denen ebenfalls keine Arbeitslosenversicherungspflicht besteht, wie etwa Lehrzeiten, weiter für die Berechnung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld herangezogen werden können. Damit werden etwa Lehrlinge, die nach Ende der Behalte...

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