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SWI 1, Jänner 1999, Seite 14

Schweizer als Vorstandsmitglied einer österreichischen Privatstiftung

(BMF) – Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, daß Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG) zu erfolgen hat. Nur wenn einerseits die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und vor allem die Tätigkeit organisatorisch stark in die Stiftung eingegliedert ist, wie dies etwa erkennbar würde, wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muß, wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sein. Keinesfalls aber könnten die Vorstandseinkünfte als solche aus einer Aufsichtsratstätigkeit gewertet werden.

Diese aus dem inländischen Recht resultierende Beurteilung zeitigt entsprechende Folgewirkungen bei Anwendung des DBA-Schweiz. Im Regelfall werden daher die Einkünfte des Stiftungsvorstandes unter Artikel 14 des DBA-Schweiz zu subsumieren sein, wodurch sich ein inländisches Besteuerungsrecht nur für den Teil der Vergütungen ergibt, der der Arbeitsausübung in einer inländischen festen Einrichtung (z. B. Arbeitszimmer) ...

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